Liquidität des Handwerkers vs. Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Liquidität des Handwerkers vs. Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Liquidität ist das große Zauberwort, was den Erfolg von Unternehmen auszeichnet.

Wie können Handwerker ihre Liquidität erhöhen? Indem sie Verträge, die ihnen ein Bauherr stellt, genau überprüfen. Insbesondere Klauseln zum Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung schränken die Liquidität ein. Daher lohnt es sich unbedingt zu wissen, wann solche Klauseln unwirksam sind.

Zu einem aktuellen Beispiel finden Sie den Artikel von Rechtsanwalt Dr. Fischer hier: https://www.bauprofessor.de/news/liquiditaet-des-handwerkers-vs-sicherheitseinbehalt-fuer-gewaehrleistung/

Wie kann man unwirksame Vertragsklauseln in AGB zum Sicherheitseinbehalt für Gewährleistung erkennen?

In dem neuen Beratungsdokument von Rechtsanwalt Dr. Fischer finden Sie zahlreiche Beispiele zu Vertragsklauseln, die die Rechtsprechung bereits für unwirksam erachtet hat. Darin ist auch die wesentliche Begründung kurz und übersichtlich zusammengestellt.



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