Preisanstieg bei Baustoffen: Wer zahlt die Mehrkosten bei bestehenden Verträgen?

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Preisanstieg bei Baustoffen: Wer zahlt die Mehrkosten bei bestehenden Verträgen?

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Die Frage, wer bei bestehenden Verträgen die nachträglich eingetretenen Mehrkosten für Baustoffe zu tragen hat, stellt sich bei öffentlichen und privaten Bauverträgen gleichermaßen. Sofern in dem betreffenden Bauvertrag eine Preisgleitklausel vereinbart ist, ist die Verteilung der Mehrkosten zumindest im Anwendungsbereich dieser Klauseln geregelt.
Wenn jedoch keine Preisgleitklauseln vereinbart sind und auch außerhalb des Anwendungsbereichs wird man zu dem Ergebnis kommen, dass der Auftragnehmer und der Auftraggeber sich die erheblichen Mehrkosten wegen der massiven Preissteigerungen für Baustoffe teilen müssen. Bei bestehenden Verträgen stellt es eine angemessene Verteilung der nachgewiesenen Mehrkosten im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten dar, wenn diese mindestens mit 85 % zu Lasten des Auftraggebers und höchstens mit 15 % zu Lasten des Auftragnehmers vereinbart wird.



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