covid

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Kein wirksamer Ausschluss des Corona-Virus aus der Betriebsschließungsversicherung - Versicherer muss zahlen
Jeder Bauunternehmer, Bauherr, Architekt, Subunternehmer, Lieferant oder öffentliche Auftraggeber fragt sich vermutlich, welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn das Corona-Virus zuschlägt. Im Ergebnis läuft es immer auf die Frage hinaus: Wer trägt die Kosten?
Das oder der Corona-Virus (auch COVID-19 oder SARS-CoV-2) hat möglicherweise bereits zu erheblichen Störungen im Bauablauf geführt oder wird noch in der Zukunft zu Störungen als Folgewirkungen führen. Daher werden im Folgenden grundlegende Regelungen übersichtlich dargestellt. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte können nur die allgemeinen Rechtsgrundsätze dargestellt werden. Die konkreten Rechte und Pflichten müssen im Einzelfall geprüft werden.
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