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BGH: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag
Kategorie
Rechtsprechung
Autor
Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer
Datum
28 Feb 2020
BGH, Beschluss vom 17.12.2019, Az. VI ZB 19/19: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag
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