BGH: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in Rechtsprechung · Freitag 28 Feb 2020 · 1:00
Tags: BGH, Rechtsprechung, Post, Zustellung, Fristen, Zivilrecht
Tags: BGH, Rechtsprechung, Post, Zustellung, Fristen, Zivilrecht
BGH, Beschluss vom 17.12.2019, Az. VI ZB 19/19: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag
"Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18, NJW-RR 2019, 500 Rn. 10 mwN)."