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Baurecht: Bauhandwerkersicherung nach BGB
Kategorie
Baurecht
Autor
Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer
Datum
11 Sep 2020
Die Bauhandwerkersicherung ist in § 650f BGB geregelt. Sie bezweckt genauso wie die Sicherungshypothek zugunsten des Werkunternehmers die Absicherung der Werklohnforderung.
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