
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher sorgt seit einigen Monaten wieder für Gesprächsstoff unter Handwerkern: Zwei Entscheidungen des EuGH und BGH haben im vergangenen Jahr das gesetzliche Widerrufsrecht bei bestimmten Werkverträgen zum Gegenstand gehabt (EuGH, Urteil vom 17.05.2023, Az. C-97/22 und BGH, Urteil vom 06.07.2023, Az. VII ZR 151/22). Im Text erfahren Sie mehr.

Gilt ein Preisnachlass, der auf das Hauptangebot gewährt wird, auch direkt für Vertragsnachträge? Hierfür bedarf es einer wirksamen Vereinbarung. Diese fehlt jedoch oftmals in der Praxis, denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Auftragnehmer keinen Preisnachlass im Voraus für unvorhergesehene Leistungen gewähren will.

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2017, Az. 13 U 2051/15: Zu den Rechtsfolgen einer "Rücknahme" einer Kündigung