Verhandlungen vor Gericht per Videokonferenz sind gemäß § 128a Abs. 1 ZPO möglich. Die Gerichte sollten noch öfter mündliche Verhandlungen mittels Videokonferenz anbieten. Dabei sollten die Datensicherheit und der Datenschutz nicht vernachlässigt werden.
Nach der Entscheidung des OLG Jena ist klargestellt, dass bei einem „VOB/B-Vertrag“ der Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nachträglich nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Baubeginns vertraglich neu vereinbart werden kann. Durch die neue Vereinbarung des Beginns der Ausführungsfrist ist für die Berechnung der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B im Falle einer Unterbrechung allein auf den neuen Termin abzustellen.
§ 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichtersauf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn zu orientieren.