Gelten Preisnachlässe auch für Vertragsnachträge?

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Gelten Preisnachlässe auch für Vertragsnachträge?

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Auftragnehmer bieten trotz enger Gewinnmargen immer wieder Preisnachlässe an. Bei öffentlichen Ausschreibungen gibt es sogar vorformulierte Klauseln, wonach der Auftragnehmer einen Preisnachlass gewähren kann. Indes sind sich Auftragnehmer und Auftraggeber oft uneins, ob ein gewährter Preisnachlass auch für Vertragsnachträge gelten soll. Im Ergebnis kommt es sowohl auf den verwendeten Wortlaut, als auch auf den objektiven Empfängerhorizont an. Dabei kann ein Auftraggeber nicht erwarten, dass ein Auftragnehmer im Voraus einen Preisnachlass für unvorhergesehene Leistungen gewähren will.



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