Aktuelles - Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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BGH-Urteil: Zur Höhe der Entschädigung nach § 642 BGB

§ 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichtersauf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn zu orientieren.

Coronavirus: Störungen im Bauablauf

Jeder Bauunternehmer, Bauherr, Architekt, Subunternehmer, Lieferant oder öffentliche Auftraggeber fragt sich vermutlich, welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn das Corona-Virus zuschlägt. Im Ergebnis läuft es immer auf die Frage hinaus: Wer trägt die Kosten?
Das oder der Corona-Virus (auch COVID-19 oder SARS-CoV-2) hat möglicherweise bereits zu erheblichen Störungen im Bauablauf geführt oder wird noch in der Zukunft zu Störungen als Folgewirkungen führen. Daher werden im Folgenden grundlegende Regelungen übersichtlich dargestellt. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte können nur die allgemeinen Rechtsgrundsätze dargestellt werden. Die konkreten Rechte und Pflichten müssen im Einzelfall geprüft werden.
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