Coronavirus: Leitfaden der EU-Kommission zum Vergaberecht

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Coronavirus: Leitfaden der EU-Kommission zum Vergaberecht

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar hat einen Leitfaden für die öffentlichen Vergabestellen zur Verfügung gestellt. Darin werden alle flexiblen Lösungen, die der europäische Rahmen für die öffentliche Vergabe bietet, detailliert erläutert. In einer Notsituation wie in der aktuellen Corona-Krise sei eine Beschaffung nach europäischen Regeln innerhalb weniger Tage und wenn nötig sogar binnen Stunden möglich, so der Kommissar Breton.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die Auswahl der Ausschreibungsverfahren und geltende Fristen. Er weist auf die Möglichkeiten hin, die von einer beträchtlichen Verkürzung der allgemein geltenden  Fristen bis hin zur Beschaffung ohne vorherige Veröffentlichung von  Ausschreibungen reichen.

Sollten Sie als öffentlicher Auftraggeber Hilfestellung bei Vergabeverfahren benötigen, können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer beauftragen. Bei Bedarf kann ein Team aus erfahrenen externen Beratern zusammengestellt werden.


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