VOB/B

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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OLG Jena: Keine Unterbrechung bei Verschiebung des Baubeginns

Nach der Entscheidung des OLG Jena ist klargestellt, dass bei einem „VOB/B-Vertrag“ der Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nachträglich nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Baubeginns vertraglich neu vereinbart werden kann. Durch die neue Vereinbarung des Beginns der Ausführungsfrist ist für die Berechnung der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B im Falle einer Unterbrechung allein auf den neuen Termin abzustellen.
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