§ 2 Abs. 4 und 5 2. BayIfSMV verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Verhandlungen vor Gericht per Videokonferenz sind gemäß § 128a Abs. 1 ZPO möglich. Die Gerichte sollten noch öfter mündliche Verhandlungen mittels Videokonferenz anbieten. Dabei sollten die Datensicherheit und der Datenschutz nicht vernachlässigt werden.
Nach der Entscheidung des OLG Jena ist klargestellt, dass bei einem „VOB/B-Vertrag“ der Zeitpunkt des Baubeginns auch noch nachträglich nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Baubeginns vertraglich neu vereinbart werden kann. Durch die neue Vereinbarung des Beginns der Ausführungsfrist ist für die Berechnung der Dreimonatsfrist des § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B im Falle einer Unterbrechung allein auf den neuen Termin abzustellen.
Beschluss des OLG München mit Erwägungen zur Nichtigkeit einer Vertragsklausel wegen Einschränkung der Übergabeverpflichtung eines Bauträgers
BGH, Beschluss vom 17.12.2019, Az. VI ZB 19/19: Postlauf beträgt grundsätzlich ein Werktag
VK Bund, Beschluss vom 27.11.2019, Az. VK 2-84/19: Welche Anforderungen gelten?