Verhandlung vor Gericht per Videokonferenz
Verhandlungen vor Gericht per Videokonferenz sind gemäß § 128a Abs. 1 ZPO möglich. Die Gerichte sollten noch öfter mündliche Verhandlungen mittels Videokonferenz anbieten. Dabei sollten die Datensicherheit und der Datenschutz nicht vernachlässigt werden.
Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer | 27/4/2020