Coronavirus

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Kein wirksamer Ausschluss des Corona-Virus aus der Betriebsschließungsversicherung - Versicherer muss zahlen
Der Leitfaden gibt einen Überblick über die Auswahl der Ausschreibungsverfahren und geltende Fristen. Er weist auf Möglichkeiten hin, die von einer beträchtlichen Verkürzung der allgemein geltenden Fristen bis hin zur Beschaffung ohne vorherige Veröffentlichung von Ausschreibungen reichen.
Moratorium; Neuregelung Schutz von Darlehensnehmern; Kreditnehmern könnte die Kündigung des Kreditvertrags drohen, weil sich infolge der Coronakrise vereinbarte Kennzahlen (covenants) verschlechtert haben. Um eine Kündigung durch die Bank abzuwenden, lohnt sich das Gespräch mit dem Bankberater.
Jeder Bauunternehmer, Bauherr, Architekt, Subunternehmer, Lieferant oder öffentliche Auftraggeber fragt sich vermutlich, welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn das Corona-Virus zuschlägt. Im Ergebnis läuft es immer auf die Frage hinaus: Wer trägt die Kosten?
Das oder der Corona-Virus (auch COVID-19 oder SARS-CoV-2) hat möglicherweise bereits zu erheblichen Störungen im Bauablauf geführt oder wird noch in der Zukunft zu Störungen als Folgewirkungen führen. Daher werden im Folgenden grundlegende Regelungen übersichtlich dargestellt. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte können nur die allgemeinen Rechtsgrundsätze dargestellt werden. Die konkreten Rechte und Pflichten müssen im Einzelfall geprüft werden.
Sind Sie von der Allgemeinverfügung wegen der Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie betroffen?
Wegen des Coronavirus sollen die persönlichen Gesprächstermine bis auf Weiteres möglichst vermieden werden.
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