Auftragnehmer

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

Lassen Sie sich beraten -
am besten vor Vertragsschluss
Direkt zum Seiteninhalt
Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.
Das Kammergericht Berlin hat in zwei aktuellen Entscheidungen dem Unternehmer eine einstweilige Zahlungsverfügung für die Abschlagsrechnung gewährt.
Ihr Spezialist für die rechtliche Begleitung
aller Lebenszyklen einer Immobilie
Von der Planung, über die Finanzierung, den Bau sowie die Veräußerung
bis hin zur Vermietung und Verwaltung
A German Law Firm
Zurück zum Seiteninhalt