Wer trägt die Mehrkosten wegen Preissteigerungen für Baustoffe bei bestehenden Verträgen? Rechtsanwalt Dr. Fischer leitet eine Quote von 85 % zulasten des Auftraggebers und 15 % zulasten des Auftragnehmers her.
Das Kammergericht Berlin hat in zwei aktuellen Entscheidungen dem Unternehmer eine einstweilige Zahlungsverfügung für die Abschlagsrechnung gewährt.