Recht gegenüber Behörden auf Akteneinsicht, Auskunft und Information

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Recht gegenüber Behörden auf Akteneinsicht, Auskunft und Information

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Die Rechte auf Akteneinsicht, Auskunft und Information gegenüber öffentlichen Auftraggebern sind wichtige Mittel für  Unternehmen während und nach einem Vergabeverfahren. So lässt sich das  Informationsdefizit ausgleichen und man kann beispielsweise den Zuschlag  an einen Mitbewerber verhindern, wenn das Vergabeverfahren nicht  korrekt durchgeführt wurde, oder es lässt sich Schadensersatz geltend  machen. Informationsrechte bieten zudem einen Einblick in die  Vergabepraxis von Behörden, wer, wann und in welcher Höhe einen Auftrag  erhalten hat.



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