Baurecht: Nachtragsvergütung nach BGB

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Baurecht: Nachtragsvergütung nach BGB

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in Baurecht · Freitag 08 Mai 2020
Tags: NachtragsvergütungUrkalkulationHinterlegungBGBRechtsanwalt
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die rechtlichen Besonderheiten der Nachtragsvergütung nach BGB. Lesen Sie hierzu den Artikel von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer auf bauprofessor.de. Es ist ratsam, besondere Aufmerksamkeit auf eine detaillierte Urkalkulation zu legen.

Manche Unternehmen fordern keine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag vom Bauunternehmer an, weil ihnen die Verwaltung zu aufwändig ist.

Daher besteht die Möglichkeit für Bauherren, die Hinterlegung der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag bei der Kanzlei Dr. J.-E. Fischer vorzunehmen.


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