Entwurf des Gebäude-Elektromobilitäts- infrastruktur-Gesetzes

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Entwurf des Gebäude-Elektromobilitäts- infrastruktur-Gesetzes

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Gesetzesvorhaben (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
 
Es ist mit erheblichen Belastungen für Grundstückseigentümern zu rechnen. Unter anderem gilt dann:
 
Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
 
Wer  geschäftsmäßig  an  oder  in  einem  zu  errichtenden oder bestehenden Gebäude Arbeiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes durchführt, hat dem Eigentümerunverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, dass die von ihm durchgeführten Arbeiten diesem Gesetz entsprechen.
 
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ist eine 1:1 Umsetzung der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie es sich diese Regelungen des GEIG mit den Brandschutzvorschriften verträgt.


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