BayVGH: Corona-Regelungen teilweise verfassungswidrig
Veröffentlicht von Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in Corona-Virus · Samstag 02 Mai 2020
Tags: Corona, Pandemie, Betriebsschließung, Rechtsprechung, Kaufhauskette, Bayern
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1. § 2 Abs. 4 und 5 2. BayIfSMV verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Von einer Außervollzugsetzung wurde angesichts der bestehenden Corona-Notstandslage und der kurzen Geltungsdauer der Vorschrift bis einschließlich 3. Mai 2020 abgesehen.
2. § 2 Abs. 5 Nr. 1 2. BayIfSMV sei so zu verstehen, dass auch Einzelhandelsgeschäfte öffnen dürfen, die ihre Verkaufsfläche auf 800qm oder weniger reduzieren.
3. Je länger die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fortbestehen, desto mehr spreche dafür, dass sie der Ermächtigung durch ein besonderes förmliches Bundesgesetz bedürfen.