Abschlagszahlungen auf die Vergütung von Nachträgen

Rechtsanwaltskanzlei Dr. J.-E. Fischer

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Abschlagszahlungen auf die Vergütung von Nachträgen

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. J.-E. Fischer in München
Das Kammergericht Berlin hat in zwei aktuellen  Entscheidungen dem Unternehmer eine einstweilige Zahlungsverfügung für  die Abschlagsrechnung gewährt. Ausdrücklich weist das Gericht darauf  hin, dass die Dringlichkeitsvermutung auch nicht dadurch widerlegt ist,  dass die Schlussrechnungsreife eingetreten ist. Vielmehr bleibt das  Interesse des Unternehmers an einem Ausgleich für das unvorhersehbare  Vorleistungsrisiko bei Nachträgen so lange bestehen, bis die  Abschlagsrechnung bezahlt wurde.



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